Leistungen

Betreutes Wohnen mit Assistenz

Wir helfen...

in der alltäglichen Lebensführung / Alltagsbewältigung

in der individuellen Basisversorgung (Sicherung von Grundbedürfnissen)

bei der Gestaltung sozialer Beziehungen und Kontaktpflege

zur Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben

bei Kommunikation und Orientierung

bei der emotionalen und psychischen Entwicklung

bei der Bewältigung persönlicher psychischer Krisen

bei der Gesundheits-förderung / -fürsorge

in behördlichen Angelegenheiten

beim eigenverantwortlichen Handeln und Vertretung eigener Interessen

im Umgang mit Auswirkungen der seelischen Erkrankung bzw. Beeinträchtigung

bei der Arbeit / Beschäftigung

Beratung, Anleitung und Unterstützung mit Herz

Das Betreute Wohnen mit Assistenz ist eine Sozialleistung, die in Deutschland geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung/ Beeinträchtigung helfen, die Folgen ihrer Behinderung/ Beeinträchtigung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern.

Gut zu wissen

“Der Bezirk Schwaben übernimmt die Assistenzleistung im Rahmen der Eingliederungshilfe, wenn die erforderliche Hilfe nicht von vorrangigen Leistungsträgern erbracht wird und die Aufbringung der notwendigen Mittel nicht aus dem Einkommen und Vermögen dem Betroffenen zuzumuten ist.

Hierzu muss beim Bezirk Schwaben ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden. Sobald dieser beim Bezirk Schwaben vorliegt, wird detailliert geklärt, welche Hilfestellung der Mensch mit Behinderung benötigt. Es wird festgestellt, wann, wo, wie oft und wie lange er diese Hilfe braucht (Gesamtplanverfahren).

Im Falle einer Leistungsgewährung für Wohnen mit Assistenz durch den Bezirk Schwaben ist dieser für nicht erwerbsfähige Personen i. d. R. auch für die Sicherstellung des Leistungserhaltes nach Solzialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (ZII) zuständig. Die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen örtlichen Sozialhilfeträgers.”

(Quelle: Bezirk Schwaben)

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